03-02-2010
Seit dem 1. Januar 2010 ist das neue Wachstumsbeschleunigungsgesetz in Kraft

Seit dem 1. Januar 2010 ist in Deutschland das neue Gesetz zur Förderung des ökonomischen Wachstums (“WachstumsBG”), in Kraft getreten.

Das WachstumsBG bringt eine Anzahl großer Veränderungen für Unternehmen mit sich. Als Mittel im Kampf gegen die Finanzkrise bietet das neue Gesetz vor allem steuerliche Vorteile, auch für Unternehmen. Zu den größten Änderungen gehören die folgenden:

Erhaltung von steuerrechtlichen Einbussen im Fall von Intercompany- Umstrukturierungen:
Bei der Übertragung aller Unternehmensanteile an einen einzigen Empfänger, gehen die übertragenen Unternehmenssteuerverluste und die Steuerverluste des laufenden Jahres bis zum Tag der Übertragung verloren (i) teilweise, sofern mehr als 25 und bis zu 50% der Anteile übertragen werden oder (ii) ganz, wenn mehr als 50%i der Anteile übertragen werden („Change of Ownership Rules“). Wie auch immer, ein Wechsel des Besitzes ist nicht nachteilig, sofern die Übertragung der Anteile Teil einer Unternehmensumstrukturierung ausmacht innerhalb einer konsolidierten Gruppe, die exklusiv von einer einzigen Firma oder einem Individuum geführt wird (direkt oder indirekt zu 100%- Besitz).

Verbesserte Absatzfähigkeit von Steuern in bezug auf Zinskosten:
Im allgemeinen ist das steuerliche Absetzen von Zinsen nach deutschem Recht gedeckelt durch die sogenannte „Zinsschranke“. Diese Regelung gilt nicht für den Fall, in dem der Überschuss der Zinskosten über das Zinssaldo nicht die sogenannte „Freigrenze“ überschreitet. Das WachstumsBG hat eine Erhöhung der Freigrenze von EUR 1 Million auf 3 Millionen erweitert. 

Real estate transfer tax (RETT) Entlastung im Falle von Unternehmensumstrukturierung:
Gemäß des WachstumsBG wird für die Übertragung von deutschen Immobilien oder den Anteilen einer Gesellschaft, die Immobilien besitzt, kein RETT mehr fällig, sofern die Übertragung Teil einer Umstrukturierung der Unternehmensgruppe ist (z.B. in Form einer Fusion, einer Abspaltung ode reiner Ausgliederung an ein Tochterunternehmen).

Für nähere Informationen können Sie Kontakt aufnehmen mit Herrn Peter van Dartel (peter.vandartel@vmwtaxand.nl).

Dieser Bericht entstammt der Zusammenarbeit von VMW Taxand mit der Luther Rechtsgesellschaft mbH, beide Mitglied der Gruppe Taxand (siehe auch www.taxand.com).

 

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